Fakten – Die deutsche Staatsbürgerschaft

Die FAQ zur Einbürgerung bieten Ihnen hilfreiche Informationen rund um das Staatsangehörigkeitsrecht. Sie erhalten wertvolle Informationen dazu, wie Sie und Ihre Familienangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können und wie die Neuregelungen der Optionspflicht aussehen.

Bitte beachten Sie, dass in der Verwaltungspraxis in Einzelfragen Unterschiede bei der Einbürgerung bestehen können; insoweit ist für Sie die Praxis der für Sie zuständigen Einbürgerungsbehörde wichtig.

Wie lasse ich mich einbürgern?

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger sind, können Sie sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag.

Wer stellt den Antrag?

Einbürgerungsbewerber, die bereits 16 Jahre alt oder älter sind, müssen den Einbürgerungsantrag selbst stellen. Für jüngere Einbürgerungsbewerber müssen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen. Das sind in der Regel die Eltern. Wenn Se sich nicht hunderprozentig sicher sind, was und wie genau dies passieren muss, holen sie sich besser Hilfe bei einem Anwalt für Einbürgerung

 

Wie muss der Antrag aussehen und welche Unterlagen brauche ich?

Das Gesetz schreibt nicht vor, wie der Antrag aussehen muss. Die zuständigen Einbürgerungsbehörden halten aber Antragsformulare bereit. Es empfiehlt sich, diese zu benutzen. Sie erleichtern der Behörde eine schnelle Entscheidung. Bevor Sie den Antrag abgeben, sollten Sie in der Behörde ein Beratungsgespräch führen. Ihnen kann dann erklärt werden, welche Unterlagen Sie brauchen. Sie sparen damit eventuell Zeit und unnötige Rückfragen.

 

Was kostet die Einbürgerung?

Grundsätzlich sind pro Person 255,00 € zu bezahlen. Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51,00 € zu bezahlen.

Werden Minderjährige ohne ihre Eltern eingebürgert, gilt die allgemeine Gebühr von 255,00 €.

Es besteht für die Behörde jedoch die Möglichkeit, von der Gebühr abzuweichen und eine geringere oder gar keine Gebühr zu verlangen. Bereitet Ihnen die Zahlung der Gebühr Probleme, weil Sie wenig Einkommen haben oder mehrere Kinder eingebürgert werden sollen? Besprechen Sie mit der Einbürgerungsbehörde, ob eine Reduzierung oder sogar ein Erlass der Gebühr oder mindestens eine Ratenzahlung in Frage kommt.

 

Welche Bedingungen gelten für eine Einbürgerung?

Es gelten unterschiedliche Regelungen je nachdem, ob Sie bereits einen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung haben oder ob Ihre Einbürgerung im Ermessen der Behörde steht.

Sollten Sie bestimmte Voraussetzungen für einen Einbürgerungsanspruch nicht erfüllen, so heißt das nicht, dass Sie nicht nach Ermessen eingebürgert werden könnten.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.integrationsbeauftragte.de